Viele Features von Trennkarabinern sorgen für mehr Sicherheit, jedoch ist ein Sicherheitscheck beim Einhängen der Tragegurte unbedingt erforderlich.
Bei Paralock-Trennkarabinern gab es in der Vergangenheit mehrere unbeabsichtigte Öffnungen, die glimpflich ausgegangen sind. Zuletzt kam es jedoch bei einem Tandemflug in Italien zu einem tödlichen Unfall. Hinweise auf ein Produktversagen gibt es jedoch nicht.
Der deutsche Flugsportverband DHV hat diesbezüglich Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass der Paralock 3 sicher betrieben werden kann, sofern der vorgeschriebene Sicherheitscheck beim Einhängen der Tragegurte durchgeführt wird.
Um zukünftig Risiken beim Gebrauch des Paralock zu vermindern, sind jedoch auch konstruktive Maßnahmen erforderlich und geplant.
Die Ursache für mehrere Fehlauslösungen des Paralock 3 war, dass die Fußbeschleunigerleinen den Auslöseknopf umschlungen haben, und bei Betätigung des Fußbeschleunigers der Schwenkhebel geöffnet wurde. Unsere diesbezügliche Anweisung, den Paralock 3 auch im Monobetrieb nur im blockierten Modus zu betreiben, wurde in zwei Fällen nicht befolgt. Wir werden im Frühjahr 2025 eine Nachrüstlösung anbieten, die dieses Problem behebt. Nicht nachgerüstete Paralock können mit blockiertem Schwenkhebel sicher betrieben werden.
Das Schwenkhebelprinzip des Paralock erfordert, dass beim Einhängen des Gleitschirms durch Gegendruck auf den Auslöseknopf kontrolliert wird, ob dieser sicher eingerastet ist. Gerade das selbstständige Einrasten des Paralock-Schwenkhebels in der Verriegelungsstellung verleitet zu einem sorglosen Umgang mit dem Karabiner, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass z.B. eingeklemmte Fangleinen oder Gurtbänder das selbstständige Verriegeln verhindern. Der Sicherheits-Check ist daher unbedingt erforderlich. Die Untersuchung des DHV verdeutlicht dies.